Vertragsschluss mit Jugendlichen


Wann dürfen Kinder und Jugendliche selbst einen Behandlungsvertrag abschließen und wann unterzeichnen die Sorgeberechtigten?

Jede psychotherapeutische Behandlung bedarf der Einwilligung des Patienten. Voraussetzung für eine wirksame Einwilligungserklärung ist die Einwilligungsfähigkeit des Erklärenden.

Da Kinder unter 14 Jahren als nicht einwilligungsfähig betrachtet werden, entscheiden hier die sorgeberechtigten Personen grundsätzlich für das Kind. Der Minderjährige selbst wird jedoch entsprechend seinem Entwicklungsstand und seinem Reifegrad in die Aufklärung und Entscheidungsfindung miteinbezogen.

Bei Kindern zwischen 14 und 18 Jahren kann eine individuelle Prüfung der Einwilligungsfähigkeit erfolgen. Wird festgestellt, dass das Kind einwilligungsfähig ist, ist es in der Lage den Behandlungsvertrag selbst zu unterzeichnen.

Ab dem 16. Lebensjahr gehen wir in der Regel von der Einwilligungsfähigkeit der Jugendlichen aus. Gesetzlich versicherte Jugendliche können die Psychotherapie selbstständig beantragen. Ist der Jugendliche jedoch mit seinen Eltern in der Privaten Krankenversicherung muss der Hauptversicherte den Antrag auf Übernahme der Kosten der Psychotherapie stellen.


Unser Vorgehen orientiert sich an den Beschlüssen der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer
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