Allgemein

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist das gezielte Behandeln psychischer Erkrankungen mittels psychotherapeutischer Interventionen und Methoden. Der Psychotherapeut hilft Ihnen, Veränderungen im Sinne einer Verringerung oder Heilung von seelischem Leid zu ermöglichen.

Bei uns in der Praxis bieten wir Ihnen eine Vielzahl psychotherapeutischer Maßnahmen an (z.B. Gespräche, Therapie in der Gruppe, Übungen zu Hause, Entspannungsmethoden etc.).

"Nur reden" - reicht das?

Das geordnete Besprechen von Problemen kann allein schon hilfreich sein. Dennoch geht Psychotherapie natürlich darüber hinaus. Es werden unter anderem Lösungsmöglichkeiten für Probleme und Stresssituationen gesucht und Veränderungen in den Handlungsmöglichkeiten des Einzelnen sowie neue Lebensperspektiven erarbeitet.

Dazu gehört auch, dass Sie sich aktiv an der Psychotherapie beteiligen und beispielsweise neue Verhaltensweisen ausprobieren oder berichten, was Ihnen aktuell durch den Kopf geht. Bitte beteiligen Sie sich in unseren Seminaren so aktiv wie möglich und stellen viele Fragen.

Die Minderung des seelischen Leids selbst findet allerdings nicht nur in der Behandlungsstunde statt, sondern auch in den Zeiträumen zwischen den Therapiestunden, wenn Sie die Gelegenheit nutzen, neue Einsichten und Erfahrungen im Alltag zu erproben.

Wer bezahlt die Psychotherapie?

Private Krankenkassen: Die Kostenübernahme ist in der Regel problemlos möglich. Allerdings gibt es verschiedene Tarife, die unterschiedliche Leistungsumfänge beinhalten. Teilweise existieren pauschale Stundenzahlen (meist 20 bis 30 Sitzungen pro Jahr), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können.

Einige Gesellschaften prüfen zunächst den Therapieantrag und entscheiden dann über die beantragte Stundenzahl für eine Psychotherapie. In einigen Fällen wird auch nur ein Teil des Honorars pro Sitzung erstattet. Manche Versicherungen finanzieren nur die Kosten bei Ärztlichen Psychotherapeuten und nicht bei Psychologischen Psychotherapeuten.

Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt über Privatrechnung und richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie kann bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Beihilfeberechtigte: Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Falls mehr als 10 Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss ein entsprechender Antrag bei der Beihilfestelle vorab gestellt werden.

Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann meist dem Bescheid der Beihilfestelle entsprechend an. Diese erstattet bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung nach Antrag des Psychotherapeuten einen Teil der Kosten, der Rest wird nach Antrag von der privaten Krankenversicherung übernommen.

Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie von uns eine Privatrechnung, die Sie bei der Beihilfestelle und danach bei der privaten Krankenversicherung einreichen und erstatten lassen können.

Gesetzliche Krankenkassen: Grundsätzlich kommen die Krankenkassen für die Behandlung von Krankheiten auf. In den Psychotherapie-Richtlinien wurde festgelegt, was eine Krankheit ist. Psychotherapie ist danach eine Pflichtleistung und die Kosten werden übernommen, wenn die Therapie von einem durch die kassenärztliche Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt wird.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt pro Quartal gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS). Sie als Patient haben zur Erfassung der Leistungen dazu am Beginn eines Quartals Ihre Chipkarte vorzulegen.

Selbstzahler: Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, eine qualifizierte psychologische Beratung im InVivo-Institut als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Über die erbrachten Leistungen erhalten Sie eine Rechnung.


In unseren Kontakformularen finden Sie den Punkt "Kostenübernahme", der in die oben genannten Arten unterscheidet.

Wann sollte ich einen Psychotherapeuten aufsuchen?

Eine Psychotherapie ist angezeigt, wenn Sie unter psychischen Problemen leiden. Vielleicht hat der Hausarzt Ihnen zu Medikamenten oder einer Kombination aus Medikamenten und Psychotherapie geraten. Oder Sie vermuten selbst, dass eine Therapie Ihnen helfen könnte.

Psychologische Psychotherapeuten dürfen selbst keine Medikamente verschreiben. Sie werden ihren Patienten jedoch in der Regel einen Besuch beim Psychiater empfehlen, wenn sie zusätzlich zur Psychotherapie eine Behandlung mit Psychopharmaka für sinnvoll halten.

Was erwartet mich im Erstgespräch?

Der Einstieg in die Psychotherapie ist das Erstgespräch. Möglicherweise haben Sie bereits mit uns telefoniert und sich ein Bild auf unserer Webseite gemacht. Man möchte in der Regel gern wissen, was für ein Mensch vor einem sitzt.

Die Fragen, die die Therapeuten in unserem Haus zu Beginn stellen, sind häufig ähnlich. Sie dienen dazu, dass sich der Psychotherapeut ein Bild von Ihnen, Ihren Beschwerden und dem Auftrag an die Behandlung machen kann. Anfangs fragt der Therapeut z.B.: »Was führt Sie her?« Oder: »Welche Probleme/ Schwierigkeiten haben Sie?« Er wird Sie dann zunächst berichten lassen, gegebenenfalls nachfragen, wenn er etwas nicht verstanden hat. Damit er sich allgemein orientieren kann, reichen im Allgemeinen Angaben zu Art, Umfang und bisheriger Dauer Ihrer Schwierigkeiten. Meist wird er auch nachfragen, wie sich die Beschwerden entwickelt haben, wie Sie bisher mit den Schwierigkeiten umgegangen sind und ob Sie bereits andere Therapieversuche unternommen haben. Er wird Sie z.B. fragen, warum Sie gerade zum jetzigen Zeitpunkt eine Therapie beginnen wollen. Damit möchten die Psychotherapeuten unter anderem erfahren, wie dringend Ihnen eine Behandlung ist. Ebenso kann er Sie fragen, was Sie von einer Therapie erwarten. Themen, die auf die Zukunft ausgerichtet sind (Zum Beispiel: »Was wollen Sie durch die Therapie erreichen? Haben Sie ein Behandlungsziel? Wenn ja, welches?«), dienen dazu, dass er seinen Behandlungsauftrag klarer erkennen und benennen kann.

Überlegen Sie sich, ob Sie sich bereits vor dem Erstgespräch einige Fragen notieren, die Sie dem Therapeuten oder der Therapeutin stellen wollen. Zum Beispiel können Sie sich nach dem therapeutischen Vorgehen oder den Erfahrungen des Therapeuten erkundigen: Wie gehen Sie genau vor? Wie beurteilen Sie die Chancen, dass mein Problem wieder verschwindet? Wie laufen die Seminare (z.B. zu Angsterkrankungen und Depressionen) ab? Wieviele Teilnehmer gibt es? Muß ich da über alle Probleme sprechen? Gibt es bei Bedarf auch Einzelsitzungen, die ich in Anspruch nehmen kann? Was passiert, wenn ich im Urlaub oder zur Kur bin? Kann ich die Therapie auch abbrechen, z.B. wenn es mir besser geht?

Wie finde ich den richtigen Therapeuten?

Für die Entscheidung, ob Ihnen ein Therapeut zusagt, sollten Sie auf Ausbildung, Erfahrung und Persönlichkeit des Therapeuten achten, und ob "die Chemie" zwischen ihnen stimmt.

Wir entwickeln relativ schnell ein Gefühl dafür, ob uns jemand sympathisch ist oder nicht. Sympathie spielt in einer Psychotherapie eine wichtige Rolle; schließlich geht es um sehr private und persönliche Angelegenheiten, die wir nicht mit jedem besprechen möchten. Überlegen Sie also in Ruhe, ob Sie mit dem Psychotherapeuten arbeiten möchten oder nicht.

Am Ende der Sitzung wird der Therapeut oder die Therapeutin Sie fragen, ob Sie Interesse haben, eine Therapie zu beginnen. Sie sollten sich an dieser Stelle bewusst machen, dass Sie sich in diesem Moment noch nicht entscheiden müssen. Die Krankenkassen sehen die ersten Termine als Probesitzungen (»probatorische Sitzungen«) an, die dazu beitragen sollen, dass Sie eine geeignete Therapeutin oder einen geeigneten Therapeuten finden. Sollte keine schwere psychische Erkrankung vorliegen, besteht in unserer Praxis auch die Möglichkeit einer sogenannten Akutbehandlung, in der Ihnen entlastende Einzelgespräche angeboten werden. Es ist auch möglich, im Anschluß an eine Akutbehandlung bei uns eine Psychotherapie in Seminarform bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Bei sehr schwerer Problematik wird Ihnen der Psychotherapeut eine stationäre oder teilstationäre Therapie empfehlen und danach können sie im Anschluss gern eine ambulante Therapie in unserer Praxis machen.

Verlauf einer Psychotherapie

Formal beginnt Ihre Therapie damit, dass Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für eine bestimmte Anzahl an Stunden bewilligt hat. Wir beantragen für Sie immer ein Stundenkontigent von 60 Therapieeinheiten. Sie kommen wöchentlich in die Gruppentherapie (es wird Ihnen das Seminar, dass für Ihre Problematik am besten geeignet ist, empfohlen). Sollten Sie zusätzlich zu diesem wöchentlichen Termin z.B. zur Krisenintervention einen Einzelgesprächstermin wünschen, geben Sie uns bitte Bescheid.

Natürlich verschwinden psychische Probleme nicht schnell und mühelos im Verlauf einer Psychotherapie. Mitunter gelingen Veränderungen nur mit Mühe oder es werden auch neue Probleme aufgeworfen. Angstzustände und Depressionen können im Verlauf der Behandlung abnehmen, aber ebenso wieder zunehmen. Der Fortschritt in der Therapie ist manchmal ein zähes Unterfangen, und die dabei wirksamen Einflüsse sind zentrale Themen in einer Psychotherapie: »Warum kann ich nicht einfach ohne Angst durchs Leben gehen, obwohl ich das gern möchte?«»Was macht es mir so schwer, mich von meinen depressiven Gedanken zu lösen?« Wir schütteln die Probleme nicht einfach ab, auch nicht mit Hilfe von Therapeuten. Wer hat nicht schon einmal versucht, eine schlechte Angewohnheit loszuwerden: Gerne würde ich mich verändern, aber irgendwie hindere ich mich selbst daran.

Jede Therapie hat mal ein Ende. Grundsätzlich gilt: Sie können jede Therapie zu jedem Zeitpunkt beenden, wenn Sie dies für notwendig halten. Sinnvollerweise sollte dies aber erst dann erfolgen, wenn es Ihnen besser geht oder wenn Sie gelernt haben, anders als bisher mit Ihren Beschwerden umzugehen. Wir können dann den Therapieplatz in Ihrer Seminargruppe an einen anderen Patienten vergeben.
Die Gesetzlichen Krankenkassen bewilligen maximal 80 Therapieeinheiten.

Gegen Ende einer Therapie wird häufig Bilanz gezogen, und es werden Fragen gestellt, die die zukünftige Entwicklung betreffen: Wie weit sind Sie gekommen? Haben wir erreicht, was wir uns vorgenommen haben? Welche Schwierigkeiten wird es geben, wenn die therapeutischen Sitzungen beendet sind?

Am Ende der Therapie steht meist kein vollkommen glücklicher und zufriedener Mensch, aber  Sie können durch die neuen Erfahrungen während der Psychotherapie, Probleme besser angehen und lösen als zuvor.

Wie ist die Schweigepflicht geregelt?

Es besteht eine vom Gesetz festgelegte Schweigepflicht. Diese gilt für alle unserer Mitarbeiter. Inhalte der Therapie dürfen ohne Ihre Erlaubnis vom Therapeuten an keine andere Person oder Institution weitergeleitet werden.

Der Hausarzt oder der überweisende Facharzt erhält nach Ihrer Zustimmung einen Bericht von uns.

Werden in der Psychotherapie Medikamente eingesetzt?

Psychologische Psychotherapeuten dürfen keine Medikamente verordnen, dies steht lediglich Kollegen mit ärztlicher Ausbildung zu.

Oftmals kommt die psychotherapeutische Behandlung ohne medikamentöse Mitbehandlung aus. In einigen Fällen wird jedoch der Hausarzt oder ein Facharzt (z. B. Psychiater) hinzugezogen, damit eine Unterstützung durch Psychopharmaka erfolgen kann (z. B. bei Depression). Dies wird im Einzelfall von Therapeut, Patient und Facharzt entschieden. Psychotherapie und Medikation wirken dann jedoch zusammen häufig besser.

Manchmal können Medikamente allerdings sogar hinderlich für den Erfolg einer Psychotherapie sein. Dies ist vor allem bei Angststörungen der Fall.

Erwachsene

Wie lange ist die Wartezeit für die Aufnahme einer Paarberatung bei Ihnen?

Grundsätzlich kann dem Wunsch nach einer Paarberatung ohne Wartezeiten nachgekommen werden, vorausgesetzt, Sie sind im Rahmen unserer Öffnungszeiten zeitlich flexibel. Die Paarberatung erfolgt auf Selbstzahlerbasis.

Wie läuft eine solche Paarberatung grundsätzlich ab?

Bei einer Paarberatung handelt es sich im Wesentlichen um ein moderiertes Gespräch mit beiden Partnern. In der Regel wird zu Beginn ausführlich geklärt, welche Wünsche und Bedürfnisse beide Partner mitbringen und wie sie sich selbst in ihrer Beziehung erleben. Diese Informationen können bereits den Blick für mögliche Ursachen bestehender Konflikte öffnen und für deren Bearbeitung sensibilisieren. Die Paarberatung verfolgt dabei das Ziel, beide Parteien wieder miteinander ins Gespräch zu bringen und neue Strategien für den Umgang mit Konflikten zu erlernen. In Zusammenarbeit mit beiden Partnern werden gemeinsame Ziele erarbeitet und Ideen generiert, wie diese im Alltag erreicht werden könnten. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Die Länge einer Paarberatung insgesamt richtet sich dabei nach den Zielen, die beide Partner zu bearbeiten wünschen.

Kosten einer Beratungseinheit

Die Kosten ergeben sich nach den in Anspruch genommenen Beratungseinheiten (BE). Eine BE entspricht dabei 50 Minuten. Für Einzelpersonen kostet eine BE 110 Euro, für Paare 140 Euro und für Familien 140 Euro.

Ich bin Kassenpatientin. Wie ist der Verfahrensweg?

Leistungen einer Paarberatung /-therapie werden grundsätzlich nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert und müssen privat übernommen werden. Im Rahmen einer bewilligten Psychotherapie ist jedoch eine kurzfristige Einbeziehung von Bezugspersonen von maximal 5 Stunden möglich, sofern dies zur Sicherung eines Behandlungserfolges beiträgt.

Muss ich vorher beim Hausarzt vorsprechen?

Eine vorherige Konsultation des Hausarztes ist angeraten, jedoch nicht zwingend erforderlich. Vor Aufnahme einer Psychotherapie muss jedoch durch den Hausarzt eine Abklärung erfolgen, ob ggf. eine körperliche Erkrankung vorliegt, welche einer zusätzlichen Behandlung bedarf. Diese Information gilt als Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Psychotherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen. Der Haus- bzw. Facharzt stellt Ihnen einen sogenannten Konsiliarbericht aus. Dieses Formular erhalten Sie von uns.

Für eine Paarberatung ist eine vorherige Konsultation des Hausarztes nicht erforderlich.