Als Verhaltensauffälligkeiten werden unspezifische Abweichungen des Verhaltens eines Kindes oder Jugendlichen in sozialen Situationen bezeichnet. „Unspezifisch“ bedeutet, dass das Problemverhalten auf verschiedenen Wegen zum Ausdruck gebracht werden kann, zum Beispiel über aggressive oder gehemmte Verhaltensweisen (Wutanfälle, Angst, sozialer Rückzug) und unreifes Verhalten (Probleme bei der Sauberkeitserziehung, Unaufmerksamkeiten), aber auch psychosomatische Beschwerden zählen unter diese Kategorie. Nach Ausschluss von Störungen der hirnorganischen Entwicklung oder der Wahrnehmung können die Gründe in zwischenmenschlichen Problemen, erzieherischen Schwierigkeiten, traumatischen Erlebnissen oder in Problemen des Umfeldes liegen. Vielen Verhaltensauffälligkeiten gemeinsam ist, dass sie als eine nachvollziehbare und verständliche Reaktion auf eine Störung in der Umwelt zu betrachten sind. In diesem Sinne kann auffälliges Verhalten als eine Anpassungsreaktion des Kindes interpretiert werden, um innere Konflikte lösen zu können und Aufmerksamkeit zu erhalten.

Nicht jede Verhaltensauffälligkeit ist gleichzeitig eine Verhaltensstörung. Dazu bedarf es einer umfassendes Diagnostik durch Psychologen, Kinder- und Jugendlichentherapeuten oder -psychiater. Die Diagnostik beinhaltet unter anderem die Suche nach den möglichen Ursachen der vorliegenden Störung. Aus diesem Wissen heraus lassen sich Handlungsmöglichkeiten für den Umgang mit dem Problemverhalten ableiten.

Sie können bei uns als gesetzlich versicherte Patienten eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie, in unserer Privatpraxis eine Einzelpsychotherapie oder ein Coaching als Selbstzahler in Anspruch nehmen.