Die herkömmlichen Krankenversichertenkarten (KVK) verlieren zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit, unabhängig von der auf ihnen aufgedruckten Gültigkeitsdauer. Ab dem 1. Januar 2014 werden nur noch die neuen elektronische Gesundheitskarten (eGK) als Versicherungsnachweis anerkannt. Das wurde vom GKV-Spitzenverband (GKV) und der Kassenärztliche Bundesvereinigung beschlossen.
Psychotherapie bei "Long-COVID"?
Forschende des Universitätsklinikums Essen und der Universität Duisburg-Essen haben die Hoffnung auf das Finden von Biomarkern zur Diagnose von…