Reform der Psychotherapeutenausbildung


Die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten soll auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Geplant ist, dass die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut nach einem fünfjährigen Universitätsstudium erteilt werden kann, wiederum braucht es für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung eine anschließende Weiterbildung, welche von den Krankenkassen angemessen vergütet werden soll. Um die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen möglichst gut gewährleisten zu können ist ebenfalls geplant, dass der gemeinsame Bundesausschuss beauftragt wird, die Behandlung zwischen Hausärzten, Psychotherapeuten, Suchtberatungsstellen und Familiendienste besser zu strukturieren und zu koordinieren.

Ursprünglich war die Verabschiedung dieses Gesetztes noch vor der parlamentarischen Sommerpause geplant, sodass bereits im Wintersemester 2020 die neuen Studiengänge Psychotherapie angeboten werden können. Nun wurde aber sehr kurzfristig die letzte Debatte des Gesetzesentwurfes von der Tagesordnung genommen, da noch Abstimmungsbedarf zwischen den Fraktionen herrsche. Hierdurch entsteht aber Zeit für Korrekturen: Einige Punkte wie z.B. die Sicherstellung der Verfahrensvielfalt, Übergangsregelungen für die jetzigen Psychologiestudierende und Psychotherapeuten in Ausbildung seien noch ungeklärt.

Am selben Tag wurde auch über die Petition der Psychologiestudierende diskutiert. Ihre Forderungen sind, dass die derzeitigen Studierende in das neue Ausbildungssystem wechseln können und ausreichend genug Zeit haben ihre Ausbildung nach altem Recht zu beenden.

Wir freuen uns darauf, die nachfolgende Generation von Psychologischen Psychotherapeuten in unserem Haus weiterhin gut auszubilden.