Änderungen ab. 01. April 2017 in der psychotherapeutischen Versorgung


Die Umsetzung der Strukturreform für Psychotherapeuten vom 01. April 2017 ist im InVivo-Institut sehr gut verlaufen. Ziel des Gesetzgebers ist ein schnellerer und leichterer Zugang zur therapeutischen Erstversorgung für Patienten.  Dies konnten wir in unserer Praxis erreichen. Der Schwerpunkt liegt bei uns weiterhin auf der Gruppenpsychotherapie bei Ängsten und Depressionen.

Es wurde die sogenannte "Psychotherapeutische Sprechstunde" eingefürt. Sie dient zur Abklärung, ob, und wenn ja, welche Art der Unterstützung für den Patienten notwendig erscheint. Sollte sich in der Sprechstunde herausstellen, dass ein Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung besteht, folgt nun die "Probatorik/Diagnostik".

Sie dient als gegenseitiges, unverbindliches Kennenlernen zwischen Patient und Therapeut. Hier soll sich klären, ob der Patient mit seinem Krankheitsbild (bspw. einer Depression oder Angststörung) von dem jeweiligen Therapeuten und dem dahinterstehenden Konzept adäquat behandelt werden kann.

Für denn Fall einer akuten psychischen Krise ist die sogenannte "Akutbehandlung" eingeführt worden. Sie umfasst maximal 12 Termine. Sie dient dazu, Krisen nicht schlimmer werden zu lassen und  kann gleichzeitig Vorbereitung für eine ambulante oder stationäre Behandlung sein.

Auch wurde festgelegt, dass jede psychotherapeutische Einrichtung zwischen 100 und 200 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar sein muss. Ein kurzes Video zum Thema finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung.


Uns können Sie wie gewohnt telefonisch von Dienstag bis Freitag von 9:00 - 13:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr unter 0351/ 41880078 erreichen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Ihr Team des InVivo-Instituts