Auf dieser Seite haben wir für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
- Psychotherapie
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist das gezielte Behandeln psychischer Erkrankungen mittels psychotherapeutischer Interventionen und Methoden. Der Psychotherapeut hilft Ihnen, Veränderungen im Sinne einer Verringerung oder Heilung von seelischem Leid zu ermöglichen.
Meist findet die Behandlung als Gespräch zwischen Ihnen und dem Psychotherapeuten statt, aber auch eine Vielzahl anderer Interventionen sind psychotherapeutische Maßnahmen (z. B. Therapie in der Gruppe, Rollenspiel, Übungen zu Hause, Entspannungsmethoden etc.).
"Nur reden" - reicht das?
Das geordnete Besprechen von Problemen kann allein schon hilfreich sein. Dennoch geht Psychotherapie natürlich darüber hinaus. Es werden unter anderem Lösungsmöglichkeiten für Probleme und Stresssituationen gesucht und Veränderungen in den Handlungsmöglichkeiten des Einzelnen sowie neue Lebensperspektiven erarbeitet.
Dazu gehört auch, dass Sie sich aktiv an der Psychotherapie beteiligen und beispielsweise neue Verhaltensweisen ausprobieren oder berichten, was Ihnen aktuell durch den Kopf geht.
Die Minderung des seelischen Leids selbst findet allerdings nicht nur in der Behandlungsstunde statt, sondern auch in den Zeiträumen zwischen den Therapiestunden, wenn Sie die Gelegenheit nutzen, neue Einsichten und Erfahrungen im Alltag zu erproben.
Wer bezahlt die Psychotherapie?
Private Krankenkassen: Die Kostenübernahme ist in der Regel problemlos möglich. Allerdings gibt es verschiedene Tarife, die unterschiedliche Leistungsumfänge beinhalten. Teilweise existieren pauschale Stundenzahlen (meist 20 bis 30 Sitzungen pro Jahr), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können.
Einige Gesellschaften prüfen zunächst den Therapieantrag und entscheiden dann über die beantragte Stundenzahl für eine Psychotherapie. In einigen Fällen wird auch nur ein Teil des Honorars pro Sitzung erstattet. Manche Versicherungen finanzieren nur die Kosten bei Ärztlichen Psychotherapeuten und nicht bei Psychologischen Psychotherapeuten.
Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt über Privatrechnung und richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie kann bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung eingereicht werden.
Beihilfeberechtigte: Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Falls mehr als 10 Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss ein entsprechender Antrag bei der Beihilfestelle vorab gestellt werden.
Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann meist dem Bescheid der Beihilfestelle entsprechend an. Diese erstattet bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung nach Antrag des Psychotherapeuten einen Teil der Kosten, der Rest wird nach Antrag von der privaten Krankenversicherung übernommen.
Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie von uns eine Privatrechnung, die Sie bei der Beihilfestelle und danach bei der privaten Krankenversicherung einreichen und erstatten lassen können.
Gesetzliche Krankenkassen: Grundsätzlich kommen die Krankenkassen für die Behandlung von Krankheiten auf. In den Psychotherapie-Richtlinien wurde festgelegt, was eine Krankheit ist. Psychotherapie ist danach eine Pflichtleistung und die Kosten werden übernommen, wenn die Therapie von einem durch die kassenärztliche Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt wird.
Eine Kostenübernahme durch die GKV ist in einer privaten Praxis, wie es das InVivo-Institut ist, nicht möglich.
Selbstzahler: Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, eine qualifizierte psychologische Beratung im InVivo-Institut als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Über die erbrachten Leistungen erhalten Sie eine Rechnung.
Wie ist die Schweigepflicht geregelt?
Es besteht eine vom Gesetz festgelegte Schweigepflicht. Inhalte der Therapie dürfen ohne Ihre Erlaubnis vom Therapeuten an keine andere Person oder Institution weitergeleitet werden.
Dies gilt auch für die Krankenkasse oder den Hausarzt. Die Krankenkasse erfährt aus dem Antrag lediglich eine allgemein gehaltene Diagnose. Der Hausarzt oder der überweisende Facharzt kann jedoch nach Ihrer Zustimmung einen Bericht von uns erhalten.
Werden in der Psychotherapie Medikamente eingesetzt?
Psychologische Psychotherapeuten dürfen keine Medikamente verordnen, dies steht lediglich Kollegen mit ärztlicher Ausbildung zu.
Oftmals kommt die psychotherapeutische Behandlung ohne medikamentöse Mitbehandlung aus. In einigen Fällen wird jedoch der Hausarzt oder ein Facharzt (z. B. Psychiater) hinzugezogen, damit eine Unterstützung durch Psychopharmaka erfolgen kann (z. B. bei Depression). Dies wird im Einzelfall von Therapeut, Patient und Facharzt entschieden. Psychotherapie und Medikation wirken dann jedoch zusammen häufig besser.
Manchmal können Medikamente allerdings sogar hinderlich für den Erfolg einer Psychotherapie sein. Dies ist vor allem bei Angststörungen der Fall.
- Onlineberatung
Was ist Onlineberatung im psychologischen Umfeld?
Unter dem Begriff Onlineberatung sind sehr unterschiedliche therapeutische Angebote im Internet zu finden. Wir definieren den Begriff als psychologische Beratung unter Nutzung der modernen Kommunikationsmöglichkeiten. Hierbei unterscheiden wir die schriftliche zeitversetzte Beratung per Email und die zeitgleiche Beratung per Skype oder Chat.
Die Onlineberatung wird im InVivo-Institut für Verhaltenstherapie ergänzend und nicht ausschliesslich durchgeführt, d.h. ein Erstgespräch erfolgt in unserer Praxis.
Warum ist ein Erstgespräch in unserer Praxis notwendig?
Therapeuten unterliegen Beschränkungen der Berufsordnung, insbesondere dem Verbot der Ferndiagnose. Der Therapeut ist bisher nicht berechtigt, individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch die Beratung, ausschließlich über Kommunikationsnetze durchzuführen (§ 7 Abs. 3 MBO-Ä bzw. § 5 Abs. 5 MBO-PP/KJP).
Damit ist die reine Internetberatung zum jetzigen Zeitpunkt eher unzulässig. Der Hintergrund ist dabei die Vorraussetzung eines Therapeuten-Patient-Verhältnisses in der Psychotherapie. Dagegen können allgemeine Informationen, auch eine teilweise Beratung oder eine Art „Sorgentelefon“ über das Internet durchgeführt werden und sind nicht vom Verbot der Ferndiagnose erfaßt.
- Um diesen Rahmen einzuhalten, findet ein Erstgespräch in unseren Praxisräumen statt.



